Mittwoch, 2. Mai 2007

Wiki des Tages

Heute vor 74 Jahren verboten die Nazis die Gewerkschaften in Deutschland. Die Bedeutung und Rolle der Gewerkschaften ist im allgemeinen bei uns in Deutschland bekannt. Eine unrühmliche Ausnahme bildet zur Zeit das Bundesfinanzministerium, das meiner Gewerkschaft (Gewerkschaft der Polizei) das Recht auf den gewerkschaftlichen Sonderurlaub abspricht und damit meine Gewerkschaft kalt ausgrenzt. In einem diesen Erlass begründenden Bericht heißt es:
"Im übrigen sind die Interessen der Beschäftigten durch die Gewerkschaften BDZ und ver.di ausreichend vertreten."

Damit bestimmt also der Arbeitgeber Bundesfinanzministerium, welche Gewerkschaft sich die Beschäftigten aussuchen können. Aha. Wie heißt es so schön? Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung. Da empfehle ich den Blick ins Grundgesetz. Gewerkschaften stehen als sozialpolitische Koalitionen unter dem besonderen Schutz der grundgesetzlich (Artikel 9 Abs. 3 GG) gewährleisteten Unabdingbarkeit des Rechtes auf die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, darum sind Abreden zur Einschränkung oder Behinderung dieses Rechtes nichtig und rechtswidrig.

Der das Bundesfinanzministerium leitende Minister Peer Steinbrück wurde von BILD zum Safari-Minister ernannt, weil er es vorzog, in Namibia Urlaub zu machen, anstatt an einer Finanzministertagung in Washington teilzunehmen. Im August 2006 meinte Peer Steinbrück die Arbeitnehmer hätten zu viel Urlaub und sollten auf Urlaubsreisen verzichten.

Angeblich gehört Peer Steinbrück übrigens der SPD an...

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