Donnerstag, 27. September 2007

Einer für den Abend

Dass handgemachte Musik so richtig fetzen kann, beweisen hier Blues Culture, eine Bluesband, die aus den Legenden Abi Wallenstein, Steve Baker und Martin Röttger besteht. Mit Martin Röttger, der das Cajon, ein peruanisches Holzschlagzeug spielt, Steve Baker, der die Mundharmonika unvergleichlich beherrscht und Abi Wallenstein an der Gitarre, bekommt der Bluesklassiker "Suzie Q" so viel Drive und Rhythmus, dass die Spielfreude herüber schwappt. Mehr zu Blues Culture findet Ihr auf deren Website. Ihre CD bekam übrigens den Preis der deutschen Schallplattenkritik.

Am kommenden Samstag werde ich sie mir bei uns um die Ecke in Bordesholm im Alten Kino anschauen.

Als Vorgeschmack darauf für Euch und mich eben "Suzie Q".





Schlechter Tag für Minister

Erst wurde heute Manfred Kanther, der ehemalige Bundesinnenminister, zu einer Geldstrafe von 54.000 € verurteilt (s.a. weiter unten in diesem Blog). Nun hat´s auch die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Werwigk-Hertneck erwischt. Sie wurde wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe von 30.000 € und einer Haftstrafe von 12 Monaten auf Bewährung verurteilt. Einzelheiten dazu findet Ihr in der Netzzeitung.


Wer ist der/die Nächste?

65.535 oder Excel stellt Ergebnisse nur falsch dar

Ein in der Version 2007 von Excel festgestellter Berechnungsfehler ist gar kein Rechenfehler sondern nur die falsche Darstellung eines an sich richtigen Ergebnisses. Aha. Häää?

Wie golem.de meldet, hat ein Microsoft-Mitarbeiter in seinem Blog erklärt, dass Excel schon richtig rechnen würde, wenngleich auch die Ergebnisdarstellung falsch sei. Intern seien die Ergebnisse korrekt berechnet, ihre Ausgabe sei eben nur fehlerhaft. Wann immer das Ergebnis 65.535 seien müsste, spuckt Excel schlicht 100.000 aus. So einfach sei das.

Bei der kostenlosen Tabellenkalkulation im kostenlosen OpenOffice-Paket gibt´s diesen Fehler übrigens nicht. Dies alles kann man hier kostenlos downloaden!

Wiki des Tages und einer für den Tag

Heute vor 38 Jahren wurde das letzte Album der Beatles veröffentlicht: Abbey Road.

Dass heute der ehemalige Manager Phil Spector nicht wegen Mordes verurteilt wurde, weil sich seine Jury in Los Angeles nicht auf ein Urteil einigen konnte, ist schon ein eigenartiger Zufall, nicht wahr?

Egal, für Euch und mich hier das legendäre "Come Together" mit den Beatles.



Abschied eines unfreiwilligen Komikers

Auch die Alltäglichen Wahrheiten kommen nicht umhin, dem Meister des verzögerten sprachlichen Inhalts, Edmund Stoiber, zu seinem Abschied den entsprechenden Tribut zu zollen. Das Bild rechts, das ein Plakat auf dem Potsdamer Platz zeigt, enthält Stoibers Vorstellungen zur Zukunft nach Meinung des Künstlers.

Wer die bedeutsamsten Stoiber-Versprecher einzeln genießen möchte, sollte diesen Link bei SPIEGEL-ONLINE anklicken und dort unter den verschiedenen Flash-Dateien wählen. Mein Favorit dabei ist der "Problembär".Wem das legendäre "Zehn-Minuten-Transrapid-Teil" genügt, kann es sich hier unten anschauen:



Sicher ist, dass die Dolmetscher in Brüssel dank des legendären "Äh" künftig wirklich problemlos simultan ohne Hast arbeiten können. Auf diese Weise trägt Edmund Stoiber dann wirklich zur internationalen Verständigung bei!

Zweierlei Maß bei der hessischen Justiz!

Der eine, Stefan Reusch, war ein fleißiger und umsichtiger Zollbeamter auf dem Frankfurter Flughafen, entdeckte dort den illegalen Export von Atombombenzündern in den Iran, verhinderte diesen Export und wurde dafür disziplinarrechtlich so belangt, dass er heute von HARTZ-IV leben muss (s.a. frontal21). Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt siegte er im November 2006 und hätte eigentlich seit dem schon wieder seinen Dienst am Frankfurter Flughafen verrichten dürfen/müssen, wenn die Zollverwaltung nicht in Berufung gegangen wäre und nun vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel berechtigte Hoffnung darauf haben kann, dass der Entlassungsskandal zumindest vorübergehend rechtlich manifestiert wird, bis das Bundesverwaltungsgericht letztlich der erdrückenden Beweislast des Stefan Reusch folgen wird. Stefan Reusch lebt seit vier Jahren von ALG II bzw. HARTZ IV.

Der andere heißt Manfred Kanther und wurde wegen Betruges im April 2005 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dabei ging es um die Schwarzgeld-Affäre der hessischen CDU. Sein Verfahren wird heute in einer weiteren Instanz vermutlich dazu führen, dass er eine Verurteilung wegen Untreue akzeptieren und dafür 300 Tagessätze berappen wird. Der Vorteil für Kanther: Er behält seine üppigen Pensionsansprüche aus der Zeit als Bundesminister!

Okay, beide Verfahren sind nicht vergleichbar, wenn man sie auf den rein juristischen Inhalt reduziert. Trotzdem, es sind zwei skandalöse Verfahren, um die sich die vom CDU-Justizminister Jürgen Banzer geführte hessische Justiz kümmert.

Was Schäuble wirklich will...

Was der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wirklich will, könnt Ihr in seinem Entwurf für ein neues BKA-Gesetz nachlesen, das dem Chaos Computer Club zugespielt wurde und von ihm als 6, MB große pdf-Datei zum Download angeboten wird.

Dass sich unsere Bundesregierung mit der Gewährleistung von Innerer Sicherheit sehr schwer tut, wissen wir. Getreu dem Motto "Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah" empfehle ich Herrn Schäuble dringend, sich zunächst einmal darum zu kümmern, die vom Bundesfinanzminister Steinbrück zu verantwortenden Lecks zu stopfen. Entdeckte ausländische Schwarzarbeiter bleiben den übrigen Polizeibehörden unbekannt, weil man im Bundesfinanzministerium nicht begreift, warum es wichtig sein könnte, ausländische Staatsangehörige, die bis dato den Behörden völlig unbekannt waren, zu erfassen.

Noch besser ist folgendes Beispiel:
Findet eine Streife des Zolls im Kofferraum einer kontrollierten Person beispielsweise 25 Navigationsgeräte und Autoradios und ist die davon verständigte Polizei nicht vor Ort, bevor die zöllnerische Kontrolle beendet ist, wird die Polizei den Tatverdächtigen Hehler nicht mehr antreffen, denn auf Weisung des Bundesfinanzministeriums muss die Zollstreife den Hehler weiter fahren lassen. Dies klingt unglaublich, ist aber so in einer seit Juli 2007 gültigen Dienstanweisung so geregelt.

Was nun, wenn statt der Navigationsgeräte Wasserstoffperoxyd und Metallspäne im Kofferraum sind? Der vermutliche Terrorist kann dann auch weiter fahren, wenn die Polizei es nicht rechtzeitig zum Einsatzort des Zolls schafft.

Das ist die deutsche Wirklichkeit, die durch Online-Duchsuchungen nicht zu bessern ist!