Mittwoch, 21. März 2007

Willst Du Deine Frau verhauen, darfst Du auf deutsche Richter vertrauen!

"Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus dem Schreiben der Richterin des Frankfurter Amtsgerichts. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen würden. So wurde es nichts mit der schnellen Scheidung von einem Ehemann, der seine Frau mit Schlägen malträtierte und terrorisierte.

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