Freitag, 19. Oktober 2007

Rechtsextremistische und ausländerfeindliche Äußerungen sind zulässig?

Der für seine gelegentlich seltsamen Entscheidungen berühmt-berüchtigte hessische Verwaltungsgerichtshof hat mal wieder geurteilt.

Die Nazis dürfen in Frankfurt und Rüsselsheim gegen den Bau einer Moschee demonstrieren, wie faz.net meldet. Dort heißt es:

Die Gefahr, dass Rechtsextreme Muslime in einer Weise verächtlich machen könnten, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle, sahen die Kasseler Richter durch Formulierungen in den Aufrufen nicht als belegt an. Rechtsextremistische und ausländerfeindliche Äußerungen seien laut Bundesverfassungsgericht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und rechtfertigten nicht das von den Städten verhängte Versammlungsverbot.

Frankfurts Ordnungsdezernent Boris Rhein (CDU) sagte dieser Zeitung, er könne die Begründung nicht nachvollziehen, müsse den Beschluss aber akzeptieren. Nun werde man prüfen, wie stark die Route des Demonstrationszuges abgekürzt werden könne. Die NPD hat 500 Teilnehmer angekündigt. Die Polizei rechnet mit einer deutlich höheren Zahl von Gegendemonstranten

Was muss eigentlich noch alles passieren, bis begriffen wird, wie gefährlich das Spielen mit Rechtstheorien - hier auch gerne im übertragenen Sinne - ist?

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