Sonntag, 4. November 2007

Wie passend zum Wiki des Tages!

Unsere Abgeordneten wollen sich einen kräftigen Schluck aus der Diätenpulle gönnen, meldet die NETZEITUNG. Demnach sollen ihre Bezüge um 9,4 % steigen.

Okay, unsere MdBs hatten seit 2003 keine Gehaltserhöhung mehr. Das hatte aber auch gute Gründe und war der allgemeinen Einkommensentwicklung geschuldet. Irgendwann einmal wollten die Abgeordneten ja ihre Einkommensentwicklung an die des öffentlichen Dienstes anpassen. Hätten sie dies getan, so hätten sie, wie man hier nachlesen kann, seit 2003 folgende Erhöhungen bekommen:

2003: 2,4 % ab 1.1.03, in den oberen Gehaltsgruppen ab 1.4.03 (für Beamte außer B 11 ab 1.4.03 bzw.1.7.03) und einer Einmalzahlung von 7,5 % max. 185 €

2004: 1,0 % jeweils ab 1.1.04 und 1.5.04 (für Beamte außer B 11 ab 1.4.04 und 1.8.04) und Einmalzahlung von 50 €

2005 - 2007: Einmalzahlungen von je 300 €/Jahr an Tarifbeschäftigte Bund; Beamte: Entscheidung der Bundesregierung mit der Dienstrechtsreform; keine lineare Erhöhung
Im Hinblick auf ihre Diäten und sonstigen Zuwendungen kann man getrost behaupten, dass unsere MdB nicht am Hungertuch nagen:

Diäten: 7.009,00 € brutto (Stand: 06/2006)
Kostenpauschale (steuerfrei): 3.720 Euro pro Monat
Mitarbeiterpauschale (Gehalt, das der Bundestag zahlt: 13.660,- € im Monat (Arbeitnehmerbrutto)
Reisekostenerstattung: Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes sichert den Abgeordneten die freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Zur Zeit erhält jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der Amtsausstattung eine Netzkarte der DB. Zudem werden die Kosten für Flüge und Schlafwagen gegen Nachweis bei Mandatsreisen im Inland gemäß § 12 Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 2 AbgG erstattet.

Wie wär´s, liebe MdB, wenn Ihr dem Vorschlag Eures Präsidenten folgen würdet und wenigstens an einer Stelle vorbildlich wärt?
Lammert hatte sich bereits Ende September dafür ausgesprochen, für die Abgeordneten die Rente mit 67 unverzüglich einzuführen. Er würde sich wünschen, «dass der Bundestag diese Neuregelung für sich ab sofort beschließt». Dann würde das Parlament «mit gutem Beispiel vorangehen». Bislang können die Abgeordneten schon mit 55 Jahren die volle Altersversorgung bekommen, wenn sie mindestens 18 Jahre dem Bundestag angehört haben.


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