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Heute vor zwölf Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Kruzifixe in bayrischen Klassenzimmern verfassungswidrig sind, weil sie die "negative Glaubensfreiheit" beeinträchtigen. Ein wichtiges Urteil für das Verhältnis von Staat und Kirche!
Wollen wir uns doch freuen, dass seinerzeit die bevorzugte Hinrichtungsmethode das Kreuzigen und nicht das Ertränken war, denn sonst hätten die Hausmeister bayrischer Schulen jahrzehntelang Aquarien pflegen müssen...
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