Sonntag, 1. April 2007

Wiki des Tages

Am 1. April 1811 wurde die erste Kriminalpolizei durch das Berliner Polizeireglement geschaffen. Es sollte jedoch noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts dauern, bevor alle deutsche Großstädte über eine Kriminalpolizei verfügten.

In der
Konferenz von Jalta im Februar 1945 legte man fest, dass die deutsche Polizei entnazifiziert, demokratisiert und dezentralisiert werden sollte. Dies führte übrigens zur Gründung des Bundeskriminalamtes. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde in Artikel 73 festgelegt, dass der Bund „die ausschließliche Gesetzgebung über […] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei…“ hat. Dazu wurde im März 1951 das Gesetz über die Errichtung eines Bundeskriminalamtes geschaffen. Parallel dazu wurden in den Ländern auch Landeskriminalämter eingerichtet, die innerhalb der Bundesländer eine Koordinierung und Informationssteuerung gewährleisten sollen.

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