Donnerstag, 27. September 2007

Zweierlei Maß bei der hessischen Justiz!

Der eine, Stefan Reusch, war ein fleißiger und umsichtiger Zollbeamter auf dem Frankfurter Flughafen, entdeckte dort den illegalen Export von Atombombenzündern in den Iran, verhinderte diesen Export und wurde dafür disziplinarrechtlich so belangt, dass er heute von HARTZ-IV leben muss (s.a. frontal21). Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt siegte er im November 2006 und hätte eigentlich seit dem schon wieder seinen Dienst am Frankfurter Flughafen verrichten dürfen/müssen, wenn die Zollverwaltung nicht in Berufung gegangen wäre und nun vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel berechtigte Hoffnung darauf haben kann, dass der Entlassungsskandal zumindest vorübergehend rechtlich manifestiert wird, bis das Bundesverwaltungsgericht letztlich der erdrückenden Beweislast des Stefan Reusch folgen wird. Stefan Reusch lebt seit vier Jahren von ALG II bzw. HARTZ IV.

Der andere heißt Manfred Kanther und wurde wegen Betruges im April 2005 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dabei ging es um die Schwarzgeld-Affäre der hessischen CDU. Sein Verfahren wird heute in einer weiteren Instanz vermutlich dazu führen, dass er eine Verurteilung wegen Untreue akzeptieren und dafür 300 Tagessätze berappen wird. Der Vorteil für Kanther: Er behält seine üppigen Pensionsansprüche aus der Zeit als Bundesminister!

Okay, beide Verfahren sind nicht vergleichbar, wenn man sie auf den rein juristischen Inhalt reduziert. Trotzdem, es sind zwei skandalöse Verfahren, um die sich die vom CDU-Justizminister Jürgen Banzer geführte hessische Justiz kümmert.

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