Mittwoch, 31. Oktober 2007

Wiki des Tages

1990: Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 1. Oktober tritt die UN-Anti-Folter-Konvention für Deutschland am 31. Oktober 1990 in Kraft.

Dabei handelte es sich um einen diplomatischen Akt, denn die Folter ist bei uns schon vorher verboten gewesen, wie ein BLick in den § 136a unserer Strafprozessordnung zeigt.


Deutschland hatte diese Norm in die StPO eingeführt aufgrund der Erfahrungen des III. Reichs.

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